3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge, zuzüglich Mehrwertsteuerzuschlag, zu Lasten der Beschuldigten." 2. Die Staatsanwaltschaft Baden aberkannte dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 2. Dezember 2021 hinsichtlich der am 28. April 2021 beanzeigten und von ihr unter dem Aspekt der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) beurteilten Vorwürfe mangels Geschädigtenstellung die Privatklägerstellung und hielt fest, dass sie ihn fortan als anderen Verfahrensbeteiligten i.S.v. Art. 105 Abs. 1 lit. b StPO im Verfahren führen werde.