- die Bezahlung eines zu geringen Mietpreises durch den Beschuldigten 2 für dessen der "Gesellschaft" gehörenden Wohnung (Ziff. 3.1), - den vom Beschuldigten 2 unterlassenen kostenlosen Anschluss der Liegenschaft der "Gesellschaft" an das Glasfaserkabelnetz (Ziff. 3.2), - Ausgleichszahlungen an den Beschuldigten 1 für private Begünstigungen von H. über "die Gesellschaft" (Ziff. 3.3), - die Gewährung von ungedeckten "Darlehen" zu nicht marktkonformen Konditionen an H. und den Beschuldigten 1 durch den Beschuldigten 2 (Ziff. 3.4), - die Bezahlung von privaten Rechnungen der Beschuldigten und von H. über "die Gesellschaft" (Ziff. 3.5).