1.4. Der Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 28. April 2021 eine Ergänzung zur Strafanzeige vom 14. April 2020 ein. Die Beschuldigten hätten -3- sich wiederholt (auch in strafrechtlich relevanter Hinsicht) am Vermögen "der Gesellschaft und damit am Hauptaktivum des Nachlasses" bereichert, namentlich durch