6.7.3.2. Aus den mit Schreiben vom 10. September 2020 aufgelegten Bildern geht hervor, dass die Bauarbeiter anlässlich der Montage vom September 2020 in den Pflanzentrögen standen. Dies wird auch vom Beschuldigten 1 so festgehalten und war offenbar auch so zwischen den Beschuldigten 1 und 3 vereinbart (vgl. E. 6.7.2.3, 6.7.2.4 und E. 6.7.2.6 hiervor). Die Pflanzentröge grenzen direkt an die streitgegenständliche Aufmauerung (BB 3).