hiervor). Demzufolge ist der objektive Tatbestand des Hausfriedensbruchs nicht erfüllt. Demnach hat die Staatsanwaltschaft Baden das Verfahren zu Recht eingestellt. 6.6. 6.6.1. Des Weiteren ist fraglich, ob die Staatsanwaltschaft Baden das Verfahren gegen den Beschuldigten 1 und seine Mitarbeiter wegen der im September/Oktober 2020 angeblich begangenen Sachbeschädigung zu Recht einstellte.