Sie legte am 2. Juni 2021 gegenüber der Kantonspolizei Aargau dar, niemand sei am 14. Juni 2014 auf das Grundstück der Beschwerdeführer getreten. Die Arbeiten seien von ihrem Grundstück aus ausgeführt worden (act. 75). - 17 - 6.5.2.3. Der Beschuldigte 3 sagte am 2. Juni 2021 gegenüber der Kantonspolizei Aargau aus, das Zaunbauunternehmen habe am 17. Juni 2014 die Pfosten mit Leitern von aussen montiert. Er sei die ganze Zeit anwesend gewesen und habe die Arbeiter beobachtet. Sie hätten sich stets auf seinem Grundstück befunden (act. 127).