4. 4.1. Die Beschwerdeführer beanstanden sodann, die Staatsanwaltschaft Baden habe am 8. November 2021 hinsichtlich der Verwertbarkeit der Protokolle verfügt, was sie mit Beschwerde vom 19. November 2021 beanstandet hätten. Trotz des hängigen Verfahrens habe die Staatsanwaltschaft Baden die Einstellungsverfügung erlassen und dabei ihr rechtliches Gehör erneut verletzt.