Vorliegend ist aus den Akten nicht ersichtlich, wann die Strafuntersuchung formell eröffnet wurde; eine Eröffnungsverfügung befindet sich darin nicht. Nachdem die Staatsanwaltschaft Baden am 2. April 2015 gemäss Art. 194 StPO Akten beim Bezirksgericht Baden beigezogen hat (act. 245), war die Strafuntersuchung (spätestens) bereits in diesem Zeitpunkt eröffnet -8-