Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MWST zu Lasten der Beschuldigten, eventualiter zu Lasten der Staatskasse." 3.2. Gleichentags erhoben die Beschwerdeführer ebenfalls Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau gegen die Einstellungsverfügungen in den Verfahren gegen die Beschuldigten 2 und 3 (erfasst unter der Verfahrensnummer SBK.2021.373 bzw. SBK.2021.374).