1. Die Staatsanwaltschaft Baden führte gegen D. (nachfolgend: Beschuldigter 1), dessen Mitarbeiter, sowie die Ehegatten E. und F. G. (nachfolgend: Beschuldigte 2 und Beschuldigter 3) eine Strafuntersuchung wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs sowie der Sachbeschädigung. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit einem langjährigen Nachbarschaftsstreit. Die an einem Hang gelegenen Grundstücke sind mit einem Terrassenhaus überbaut. Das oberliegende Grundstück stand ursprünglich im Eigentum von A. (nachfolgend: Beschwerdeführer 1). Die derzeitigen Eigentümer sind B. (nachfolgend Beschwerdeführer 2) und C. (nachfolgend: Beschwerdeführerin 3).