6.9.3.2. Aus den mit Schreiben vom 10. September 2020 aufgelegten Bildern geht hervor, dass die Bauarbeiter anlässlich der Montage vom September 2020 in den Pflanzentrögen standen. Dies wird auch vom Beschuldigten 3 so festgehalten und war offenbar auch so zwischen den Beschuldigten ausgemacht (vgl. E. 6.9.2.3 bis 6.9.2.5 hiervor). Die Pflanzentröge grenzen direkt an die streitgegenständliche Aufmauerung (act. 61 ff.).