Sie könne dies mit Dokumenten beweisen. Das Bundesgericht habe entschieden, dass die Beschuldigten 1 und 2 als Besitzer die 2014 angebrachten Pfosten legal aufgebaut hätten. Mit der Verfügung des Bundesgerichtes vom 15. März 2019 habe sie die Erlaubnis erhalten, den Sicht- und Fallschutz fertigzustellen (act. 73 ff.).