6.8.2. Die Beschuldigte 1 führte am 2. Juni 2021 gegenüber der Kantonspolizei Aargau aus, die Arbeiten an der Absturzsicherung seien im September 2020 wiederaufgenommen worden, weil das Bundesgericht dies mit Urteil vom 18. Dezember 2019 als zulässig erachtet habe. Der Beschuldigte 2 habe mit dem Zaunbauunternehmen Kontakt aufgenommen und über die Arbeiten gesprochen. Sie wisse nicht, was genau besprochen worden sei, da sie sich drinnen aufgehalten habe. Der Beschuldigte 2 habe die Arbeiten beaufsichtigt. Diese seien legal. Sie könne dies mit Dokumenten beweisen.