Des Weiteren sei die Kantonspolizei Aargau in Kenntnis gesetzt worden. Am 10. September 2020 seien die Arbeiten durch das Zaunbauunternehmen ausgeführt worden. Den Auftrag für die Bauarbeiten habe der Beschuldigte 2 am 25. Mai 2020 unterzeichnet. Die Gerichtsurteile seien dem Beschuldigten 3 vorgezeigt und diesem sei mitgeteilt worden, dass die Beschuldigte 1 und 2 dazu berechtigt seien, die Arbeiten weiterzuführen (act. 127 ff.).