Am 7. April 2020 habe er sich mit den Mitarbeitern des Zaunbauunternehmens getroffen, um die neuen Masse zu nehmen. Der Beschwerdeführer 2 habe dies wohl gesehen, denn er sei auf ihr Grundstück gestürmt und habe sie beschimpft. Daraufhin hätten sie zur Sicherheit nochmals Kontakt zu ihrem Rechtsvertreter aufgenommen, um sich die Richtigkeit des Weiterbaus nochmals bestätigen zu lassen. Mit E-Mail vom 14. April 2020 habe der Rechtsvertreter ihnen die Bestätigung erteilt. Daraufhin habe er mit Einschreiben vom 1. September 2020 die Beschwerdeführer 2 und 3 informiert. Des Weiteren sei die Kantonspolizei Aargau in Kenntnis gesetzt worden.