6.7.2.5. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme am 2. Juni 2021 sagte der Beschuldigte 2 aus, der Entscheid betreffend den superprovisorischen Baustopp sei im Jahr 2020 ergangen. Diesem sei zu entnehmen gewesen, dass er weiter bauen dürfe. Die Beschwerdeführer 2 und 3 hätten vor Bundesgericht beantragt, dass der Baustopp seine Gültigkeit im laufenden Verfahren vor dem Bundesgericht habe, was von diesem abgelehnt worden sei. Im Entscheid sei gestanden, dass er weiter bauen dürfe. Am 7. April 2020 habe er sich mit den Mitarbeitern des Zaunbauunternehmens getroffen, um die neuen Masse zu nehmen.