6.4.2.4. Die Beschuldigte 1 sagte anlässlich der polizeilichen Einvernahme am 2. Juni 2021 aus, sie und der Beschuldigte 2 hätten den ersten Vertrag mit dem Beschuldigten 3 unterschrieben. Beim Grundbuchamt befinde sich seit dem 30. August 1978 ein Plan; diesem sei zu entnehmen, dass das Dach ihres Hauses als Terrasse genutzt werde. Auf dem Plan sei eine gestrichelte Linie zu sehen. Diese zeige das Nutzungsrecht auf. Die Arbeiten seien an ihrer Süd- sowie Westfassade ausgeführt worden (act. 74 f.).