5.6. Die Beschuldigten 1 und 2 wendeten am 31. März 2022 ein, auch bei Mitbesitz seien sie dazu berechtigt, die Aufmauerung zu betreten. Dies gelte auch für die Arbeiter. Ein Hausfriedensbruch liege somit nicht vor. 6. 6.1. Die Staatsanwaltschaft verfügt namentlich dann die vollständige oder teilweise Einstellung des Verfahrens, wenn kein Straftatbestand erfüllt ist (Art. 319 Abs. 1 lit. b StPO). Eine Einstellung hat ebenfalls zu erfolgen, wenn Rechtfertigungsgründe einen Straftatbestand unanwendbar machen (Art. 319 Abs. 1 lit. c StPO). Der Einstellungsgrund der Rechtfertigung ist - 15 -