Betreffend den Hausfriedenbruch vom 17. Juni 2014 habe die Staatsanwaltschaft Baden das Verfahren ebenfalls zu Recht eingestellt. Aus den undatierten Fotos könnten die Beschwerdeführer nichts zu ihren Gunsten ableiten. Darauf sei ein Arbeiter ersichtlich, der auf dem Kronblech der Mauer stehe, welches das Dach des Hauses der Beschuldigten 1 und 2 umschliesse. Sodann seien zwei Arbeiter zu sehen, welche auf dem Dach ihres Wintergartens stünden.