5D_46/2019 vom 18. Dezember 2019 zumindest Mitbesitz an der Aufmauerung bestehe, sei die Auffassung der Staatsanwaltschaft Baden nicht nachvollziehbar und sachfremd. Den beigelegten Fotos vom 18. Juni 2014 sei zu entnehmen, dass die Arbeiter auf der Aufmauerung stünden. 2014 sei es somit zu einem Hausfriedensbruch gekommen.