kundigungen anzustellen. Eine Strafbarkeit entfalle. Betreffend die Beschuldigte 1 führte die Staatsanwaltschaft Baden zusätzlich aus, offenbar habe der Beschuldigte 2 den entsprechenden Auftrag sowie die Instruktionen erteilt, weshalb fraglich sei, ob der Beschuldigten 1 überhaupt irgendein Vorwurf gemacht werden könne.