Ihr Rechtsvertreter habe im E- Mail vom 14. April 2020 ausgeführt, dass nach der Abweisung feststehe, dass die Absturzsicherung montiert werden könne. Diese Angaben habe er auch im Schreiben an die Kantonspolizei Baden vom 1. September 2020 getätigt. Angesichts der von einer rechtskundigen Person stammenden Auskunft hätten sie keinen Anlass gehabt, weitere Überlegungen oder Er- - 12 -