Inwiefern allfällige Ergänzungsfragen der Beschwerdeführer am Beweisergebnis etwas zu ändern vermöchten, ist weder ersichtlich noch wurde dies durch die Beschwerdeführer dargelegt. Den Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Baden vom 23. November 2021 lässt sich entnehmen, dass die Verfahren gegen die Beschuldigten grösstenteils aufgrund von inneren, in ihnen liegenden Umständen eingestellt wurden.