3.6. Am 8. Februar 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft Baden in beiden Verfahren auf die Einreichung einer Stellungnahme zur Beschwerdeantwort der Beschuldigten 1 und 2. -5- 3.7. Je mit Schreiben vom 11. Februar 2022 verzichteten die Beschuldigten 1 und 2 unter Verurkundung ihrer Kostennote ebenfalls auf die Einreichung einer Stellungnahme zu den Beschwerdeantworten der Staatsanwaltschaft Baden. 3.8. Am 3. März 2022 hielten die Beschwerdeführer in beiden Verfahren vollumfänglich an den beschwerdeweise gestellten Anträgen fest. Mit Schreiben vom 8. März 2022 reichten sie ihre Kostennoten ein.