3.5. Die Beschuldigten 1 und 2 beantragten mit Beschwerdeantworten vom 27. Januar 2022 je Folgendes: "1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Das Ausstandsgesuch sei vollumfänglich abzuweisen, soweit es nicht als gegenstandslos abzuschreiben ist. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7.7% MwSt und Spesen) zu Lasten der Beschwerdeführer, unter solidarischer Haftbarkeit."