2.2. Mit Verfügung vom 23. November 2021 stellte die Staatsanwaltschaft Baden das Strafverfahren gegen die Beschuldigte 1 ein, was am 25. November 2021 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt wurde. Gleichentags erliess sie ebenfalls Einstellungsverfügungen in den Verfahren gegen die Beschuldigten 2 und 3. 3. 3.1. Gegen die im Verfahren gegen die Beschuldigte 1 ihnen am 1. Dezember 2021 zugestellte Einstellungsverfügung erhoben die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. Dezember 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: