2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führte zur Begründung für die Sistierung der Strafuntersuchung im Verfahren ST.2021.115 wegen der Vorwürfe der Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und Irreführung der Rechtspflege gegen die Beschwerdeführer aus, es könne erst nach Abschluss des vor Bezirksgericht Bremgarten hängigen Strafverfahrens ST.2019.2605 gegen den Strafkläger gesagt werden, ob der Vorwurf der Irreführung der Rechtspflege gegen die Beschwerdeführer zutreffe, weshalb jenes Verfahren abzuwarten sei.