1.2. Die vom Beschwerdeführer 1 und von der Beschwerdeführerin 2 je am 13. Dezember 2021 erhobenen Beschwerden sind identisch und richten sich gegen separate, aber inhaltlich identische Sistierungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 26. November 2021. Die Beschwerdeverfahren sind deshalb zu vereinigen.