3. 3.1. Die Beschwerdeführer führten gegen diese ihnen je am 2. Dezember 2021 zugestellten Sistierungsverfügungen mit Eingaben vom 13. Dezember 2021 je separat Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Sistierungsverfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 26. November 2021 sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates." -4- 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 23. Dezember 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.3. Der Strafkläger liess sich nicht vernehmen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: