2.2. Nach im Verfahren der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ST.2021.115 erfolgten Einvernahmen der Beschwerdeführer vom 19. August 2021 und des Strafklägers vom 20. Oktober 2021 erliess die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten am 26. November 2021 zwei separate und identische Sistierungsverfügungen betreffend die Beschwerdeführer: " 1. Die Strafuntersuchung wird sistiert. 2. Die Sistierung erfolgt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens, welches gegen den Strafkläger unter der Verfahrensnummer ST.2019.2605 aktuell beim Bezirksgericht Bremgarten pendent ist. 3. Die Kosten bleiben bei der Hauptsache."