1.2.2. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer vom 7. August 2019 gegen die Nichtanhandnahmeverfügung vom 23. Juli 2019 trat die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid vom 26. März 2020 nicht ein. 1.3. 1.3.1. Am 17. November 2020 erliess die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten im Verfahren ST.2019.2605 einen Strafbefehl gegen den Strafkläger. Dieser erhob am 24. November 2020 Einsprache dagegen.