2.2.2. Mit sinngemässer Beschwerde vom 11. Dezember 2021 (Postaufgabe) bringt der Beschwerdeführer vor, dass er zu allen Anschuldigungen schriftlich Stellung genommen habe, obwohl es ihm schwer gefallen sei, da sie unwahr und erlogen seien. Er habe alle Briefe per Einschreiben geschickt. Zu dieser Zeit habe sich eine "Frau D. (von Täfernhof 207a Dättwill)" gemeldet und um einen Termin für eine Befragung gebeten. Er habe zugestimmt und seine schriftlichen "Einsprüche, Anzeigen, Klarstellungen" mitgenommen. Die Befragung sei durchgeführt worden. "Frau D." habe gesagt, sie melde sich bei ihm. Dies sei vor ca. einem Jahr gewesen.