3. 3.1. Gegen diese ihm am 1. Dezember 2021 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. Dezember 2021 (Postaufgabe) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau "Einspruch". Einen Antrag stellte er nicht. Mit Eingabe vom 28. Dezember 2021 (Postaufgabe) erhob C. (der Sohn des Beschwerdeführers) ebenfalls "Einspruch" und reichte eine "Zeugenaussage" ein. 3.2. Es wurden keine Stellungnahmen eingeholt. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: