Total Fr. 732.90 werden dem Beschuldigten auferlegt. Die Staatsanwaltschaft Baden wird die Freiheitsstrafe von 100 Tagen (abzüglich 1 Tag Untersuchungshaft) und die Busse von Fr. 200.00 des Strafbefehls selbst vollziehen und die Kosten für das Strafbefehlsverfahren separat erheben. 4. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selbst."