schuldig. Sie widerrief für zwei von ihr mit Strafbefehlen vom 6. Februar 2020 und 3. August 2020 ausgesprochene Freiheitsstrafen von 40 und 20 Tagen den bedingten Vollzug und verurteilte den Beschwerdeführer (als Gesamtstrafe) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 100 Tagen (abzüglich 1 Tag Untersuchungshaft) und einer Busse von Fr. 200.00. Des Weiteren auferlegte sie ihm die Kosten von insgesamt Fr. 1'763.00. Gegen diesen ihm am 13. August 2021 zugestellten Strafbefehl erhob der Beschwerdeführer gleichentags Einsprache. 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Baden überwies den Strafbefehl samt Akten am 17. August 2021 an das Bezirksgericht Baden zur Durchführung des Hauptverfahrens.