3.5.3. Des Weiteren musste dem Beschwerdeführer unabhängig davon, ob er alle Ausführungen der Polizisten bis ins Detail verstand, klar sein, dass die Verkehrskontrolle, anlässlich derer er sich unkooperativ verhielt, weitere behördliche Schritte nach sich ziehen wird, zumal die Mitteilung, dass er von der Staatsanwaltschaft Briefpost erhalten werde, einfach zu verstehen ist. Der Strafbefehl vom 12. Juli 2021 wurde denn auch lediglich zwei Monate nach der Verkehrskontrolle verschickt, ein Zeitraum innert welchem der Beschwerdeführer durchaus mit Post im Zusammenhang mit der Verkehrskontrolle rechnen musste.