Anzeichen, dass die Polizei von der Reihenfolge der Fragen abgewichen wäre, bestehen keine. Sein Vorbringen, er habe die Erklärung, dass er mit Briefpost von der Staatsanwaltschaft rechnen müsse, nicht verstanden (Beschwerde S. 8), hilft dem Beschwerdeführer nicht weiter. Die Polizei klärte den Beschwerdeführer auf, dass er sich den Strafverfolgungsbehörden weiterhin zur Verfügung zu halten und allfällige Adressänderungen umgehend mitzuteilen habe. Zudem teilte sie ihm mit, dass er von der Staatsanwaltschaft Briefpost erhalten werde.