von der Staatsanwaltschaft rechnen und dass er sich den Strafverfolgungsbehörden weiterhin zur Verfügung halten muss (UA act. 24 lit. i). Dann folgten Fragen zu seinen finanziellen Verhältnissen (UA act. 24 lit. j). Insgesamt fällt auf, dass der Beschwerdeführer im Rahmen der gesamten Verkehrskontrolle die Fragen zu seiner Person, inklusive zu seinen finanzi- -8-