Gemäss FinZ-Set Formular wurden die Personalien des Beschwerdeführers abgefragt, die Rechtsbelehrung gemacht und die Beschreibung des Sachverhalts aufgenommen (UA act. 18). Danach wurden Fragen zum Al- kohol-, Betäubungs- und/oder Arzneimittelkonsum gestellt, Angaben zum Schlaf aufgenommen und Beobachtungen der Polizei festgehalten (UA act. 19). Nach verschiedenen, durch die Polizei auszufüllenden Rubriken (UA act. 20 bis 22) folgte die Einvernahme des Beschwerdeführers zur Sache (UA act. 23). Aus dem FinZ-Set Formular geht des Weiteren hervor, dass die Anzeigeneröffnung an den Beschwerdeführer korrekt erfolgte (UA act. 24, lit. f). Ausserdem wurde ihm mitgeteilt, dass er mit Briefpost