Die Polizisten versuchten, mit dem Beschwerdeführer zu reden. Dieser entfernte sich immer wieder vom Patrouillenfahrzeug. Nach Ansicht der Polizisten wirkte er verängstigt und geistig abwesend. Nach rund 25 Minuten wurde der Pikettoffizier verständigt, welcher die Lebenspartnerin des Beschwerdeführers kontaktierte (UA act. 16). 3.5.2.2. Es fällt auf, dass die Verkehrskontrolle zu Beginn normal verlief. Als dem Beschwerdeführer bewusst wurde, dass er einen Atemalkoholtest absolvieren sollte, verschlechterte sich sein Zustand.