3.5. 3.5.1. Beim Beschwerdeführer wurden eine posttraumatische Belastungsstörung, eine generalisierte Angststörung, eine Panikstörung, eine Agoraphobie sowie somatoforme autonome Funktionsstörungen diagnostiziert. Seine behandelnde Fachärztin bestätigte am 15. Juni 2021, dass er aktuell vor allem durch die bei ihm ausserdem diagnostizierte rheumatische Erkrankung beeinträchtigt sei. Ansonsten, d. h. betreffend die psychischen Erkrankungen, sei der Verlauf phasisch. Der Beschwerdeführer werde medikamentös behandelt (UA act. 43).