Die Zustellfiktion bedingt, dass ein Prozessrechtsverhältnis besteht, welches die Parteien verpflichtet, sich nach Treu und Glauben zu verhalten. Unter anderem haben sie dafür zu sorgen, dass ihnen das Verfahren betreffende behördliche Akte zugestellt werden können. Die genannte Obliegenheit dauert nicht unbeschränkt. Das Bundesgericht hat hinsichtlich der gebotenen Aufmerksamkeitsdauer verschiedentlich einen Zeitraum bis zu -6-