2.3. Mit Verfügung vom 26. November 2021 trat der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg auf die Einsprache des Beschwerdeführers vom 3. September 2021 nicht ein. Er stellte fest, dass der Strafbefehl vom 12. Juli 2021 in Rechtskraft erwachsen sei. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 10. Dezember 2021 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen die ihm am 30. November 2021 zugestellte Verfügung des -3- Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg und stellte die folgenden Anträge: