Anfechtungs- Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg vom 26. Nogegenstand vember 2021 betreffend Nichteintreten auf die Einsprache / Rechtskraft des Strafbefehls in der Strafsache gegen A._____ wegen Verweigerung der Blutprobe und der Atemalkoholprobe -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führte im Zusammenhang mit einem Vorfall vom 15. Mai 2021 ein Strafverfahren gegen A. (nachfolgend Beschwerdeführer) wegen Verweigerung der Atemalkohol- und Blutprobe gemäss Art. 91a Abs. 1 SVG.