Nachdem dem Beschwerdeführer am 7. Dezember 2021 das begründete Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 24. August 2021 zugestellt worden war, musste er aufgrund seiner Berufungsanmeldung damit rechnen, dass das Bezirksgericht Baden die Akten gestützt auf Art. 399 Abs. 2 StPO und -5-