verlängern zu wollen. Der Beschwerdeführer beantragte mit Stellungnahme vom 26. November 2021 die Feststellung einer Rechtsverletzung (begangen durch unterbliebene umgehende schriftliche Begründung der am 24. August 2021 angeordneten Sicherheitshaft) sowie die Nichtverlängerung der Sicherheitshaft und seine unverzügliche Haftentlassung. Mit Beschluss vom 30. November 2021 verlängerte das Bezirksgericht Baden die Sicherheitshaft bis zum 24. Februar 2022. Am 7. Dezember 2021 wurde dem Beschwerdeführer vom Bezirksgericht Baden das begründete Urteil vom 24. August 2021 zugestellt.