Am 29. April 2021 klagte die Staatsanwaltschaft Baden den Beschwerdeführer wegen der genannten Straftatbestände beim Bezirksgericht Baden an und beantragte beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Anordnung von Sicherheitshaft. Dieses ordnete mit Verfügung vom 12. Mai 2021 Sicherheitshaft einstweilen bis zum 11. August 2021 an, welche es mit Verfügung vom 17. August 2021 bis zum 25. August 2021 verlängerte.