1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden führte gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren wegen mehrfacher Drohung, Hausfriedensbruchs und mehrfacher Beschimpfung. Er wurde am 26. Dezember 2020 einstweilen festgenommen und mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 29. Dezember 2020 einstweilen bis zum 26. März 2021 in Untersuchungshaft versetzt. Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 31. März 2021 wurde diese bis zum 26. Juni 2021 verlängert.