Auch sie empfahl, eine Behandlung initial im stationären Rahmen einer psychiatrischen Klinik durchzuführen (act. 245). Anlässlich ihrer Befragung vor dem Familiengericht am Standort des Bezirksgerichts Muri vom 19. Mai 2021 äusserte sie sich ähnlich dahingehend, dass es insbesondere für die Mutter des Beschwerdeführers sehr gefährlich werden könne, wenn sich (was sich nicht nach Aussen zeigen müsse) die Krankheit akzentuieren würde (Protokoll S. 3).