E. am 31. März 2020. Dass er den Adressatenkreis seiner Drohungen von Personen aus seinem nahen Umfeld auf teilweise unbeteiligte Dritte erweitert habe, stelle eine neue Eskalationsstufe dar. Aufgrund der zunehmenden Perspektivlosigkeit bei Wegfall stabilisierender Faktoren sei die ihm im März 2020 attestierte hohe Ausführungsgefahr (nunmehr) als sehr hoch zu erachten (Verfügung vom 3. Dezember 2021 E. 3.5.2).